Das deutsche Arbeitsrecht ist vielseitig. Rechtsgrundlagen finden sich in gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Bestimmungen. Dabei spielen zunehmend auch internationale Normen eine Rolle. So resultieren zum Beispiel weite Teile unseres Arbeitsschutzrechts aus der Umsetzung und Anwendung EU-rechtlicher Bestimmungen.
Wir beraten und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren, gestalten individuelle Arbeitsverträge für Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. – Egal, ob Sie ein Arbeitsverhältnis gerade beginnen oder ein anderes beenden möchten oder ob in Ihrem laufenden Arbeitsverhältnis rechtlich bedeutsame Fragestellungen auftreten.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung und Umsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme usw. Dabei haben die Wahrung und/oder Wiederherstellung des betrieblichen Friedens und die damit verbundene Standortsicherung für Ihr Unternehmen für uns oberste Priorität.
Ihr Vorteil ist, dass wir uns nicht für die Vertretung „einer Seite" entschieden haben. Zu unseren Mandanten zählen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso wie Betriebsräte. Dadurch stellen wir sicher, dass wir die Argumente der jeweiligen Verhandlungspartner im Gesamtzusammenhang verstehen und bewerten können. Wir können so eine faire Verhandlungsführung gewährleisten und die Vorstellungen unserer Mandanten optimal umsetzen.