Vor mittlerweile über vierzehn Jahren ist nicht nur das Unterhaltsrecht reformiert worden, sondern seit dem 01.09.2009 gilt auch ein aktualisiertes Verfahrensrecht für familienrechtliche Angelegenheiten, welches zudem einem ständigen Wandel ausgesetzt ist.
Zum Beispiel ist es heute einfacher möglich, den Versorgungsausgleich, der nicht mehr zwingend im Ehescheidungsverfahren durchgeführt werden muss, abzutrennen, wenn beide Eheleute eine Verfahrensbeschleunigung herbeiführen möchten. Auch bei der Durchführung eines Versorgungsausgleiches kann also heute eine Scheidung zügig durchgeführt werden. Im Unterhaltsrecht hat sich seit der Reform der gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2009 in vielerlei Hinsicht eine „gefestigte“ höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet. Schwerpunktmäßig läuft diese Rechtsprechung nach der Reform darauf hinaus, dass es noch mehr als früher auf die genaue Analyse des jeweiligen Einzelfalls ankommt. Die unterhaltsrechtliche Bearbeitung erfolgt ganz eng am Sachverhalt, „pauschale“ Betrachtungen und Berechnungen gibt es kaum.
Wir beraten Sie gerne in den verschiedenen Belangen des Familienrechtes und vertreten Ihre Interessen professionell und individuell.
Suchen Sie gerne das Gespräch mit uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Erstberatung, im Rahmen derer wir Sie über die Grundzüge der Trennungs- und Scheidungsfolgen aufklären, kostet 250,00 € brutto (inkl. Umsatzsteuer). Bei einer Beauftragung mit der weiteren Bearbeitung im Zusammenhang mit derselben Angelegenheit wird dieser Betrag angerechnet.